COVID-19 UPDATE FÜR LUXEMBURG

Ausgangssperre
Zwischen 23.00 Uhr und 6.00 Uhr ist die Bewegung von Personen im öffentlichen Raum verboten.
Ausnahmen von dieser Regel: Reisen
- im Hinblick auf ihre berufliche Tätigkeit oder auf die Ausbildung oder Lehre;
- für medizinische Konsultationen oder die Bereitstellung von medizinischer Versorgung, die nicht aufgeschoben oder aus der Ferne erbracht werden können;
- für den Kauf von Arzneimitteln oder Gesundheitsprodukten;
- aus zwingenden familiären Gründen, zur Unterstützung und Betreuung von schutzbedürftigen oder gefährdeten Personen oder zur Kinderbetreuung;
- als Reaktion auf eine gerichtliche, polizeiliche oder administrative Vorladung;
- zu oder von einem Bahnhof oder Flughafen im Zusammenhang mit einer Reise ins Ausland;
- im Zusammenhang mit dem Transit auf dem Autobahnnetz;
- in einem Umkreis von einem Kilometer vom Wohnort für die Bedürfnisse von Haustieren;
- im Falle höherer Gewalt oder einer Situation der Notwendigkeit.
Unter keinen Umständen dürfen diese Reisen zu einer Versammlung führen.